Strafbefehl & Anklage: Rechtliche Schritte & Verteidigung

Strafbefehl erhalten 

Sie haben einen Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln. Ein Strafbefehl ist keine bloße Zahlungsaufforderung, sondern eine gerichtliche Entscheidung im Strafverfahren. Wird kein Einspruch eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil grundsätzlich gleich.

Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich jedoch regelmäßig erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen.

Ich beantrage für Sie Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und berate Sie über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder zumindest eine günstigere Entscheidung zu erreichen. In vielen Fällen können bereits die Höhe der Geldstrafe oder andere Rechtsfolgen erfolgreich angegriffen werden.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Warten Sie nicht bis zum Ablauf der Einspruchsfrist. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit wir die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln können.

Anklageschrift erhalten

Mit der Zustellung einer Anklageschrift ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, und möchte den Tatvorwurf vor Gericht verhandeln lassen.

Eine Anklage bedeutet jedoch nicht, dass Sie verurteilt werden. Auch jetzt bestehen noch wichtige Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.

Nach Erhalt der Anklageschrift sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und entwickle eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Je nach Sachlage kann bereits im Zwischenverfahren auf eine Nichteröffnung des Hauptverfahrens oder eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden.

Kommt es zur Hauptverhandlung, vertrete ich Ihre Interessen engagiert und konsequent vor Gericht. Ziel meiner Verteidigung ist stets, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen – sei es ein Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder eine möglichst günstige Entscheidung.

Sie haben eine Anklageschrift erhalten? Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.

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