Dursuchung/ Beschlagnahme - So verhalten Sie sich richtig
Eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme ist für Betroffene oft eine Ausnahmesituation. Das Wichtigste: Bewahren Sie Ruhe und kennen Sie Ihre Rechte.
Was ist eine Durchsuchung?
Eine Durchsuchung dient der Sicherung von Beweismitteln oder der Ergreifung einer beschuldigten Person. Sie kann Wohnungen, Geschäftsräume oder Fahrzeuge betreffen und erfolgt meist aufgrund eines richterlichen Beschlusses. In Eilfällen ist sie auch ohne vorherige richterliche Anordnung zulässig.
Wie sollten Sie sich verhalten?
- Leisten Sie keinen Widerstand.
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und sichern Sie – wenn möglich – eine Kopie.
- Machen Sie keine Angaben zur Sache.
- Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
- Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich.
Ob die Durchsuchung rechtmäßig war, lässt sich anschließend rechtlich überprüfen.
Schweigen schützt
Auch während einer Durchsuchung müssen Sie sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Spontane Erklärungen können später gegen Sie verwendet werden. Nutzen Sie daher konsequent Ihr Schweigerecht.
Beschlagnahme von Gegenständen
Die Ermittlungsbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen Beweismittel sicherstellen oder beschlagnahmen – etwa Smartphones, Computer, Datenträger, Unterlagen oder Bargeld.
Lassen Sie sich in jedem Fall ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände aushändigen. Dieses ist für die spätere rechtliche Überprüfung von großer Bedeutung.
Schnelles Handeln ist entscheidend
Nach einer Durchsuchung prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Beschlagnahmen. Soweit möglich, setzen wir uns für die Herausgabe sichergestellter Gegenstände ein und entwickeln frühzeitig eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie.
Je früher wir eingeschaltet werden, desto größer sind häufig die Möglichkeiten, Ihre Rechte effektiv zu schützen.
Wir stehen Ihnen zur Seite
Wir prüfen den Tatvorwurf, beantragen Akteneinsicht und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Bei Ihnen wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt oder Gegenstände wurden beschlagnahmt? Kontaktieren Sie uns möglichst zeitnah. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte und entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.