Festnahme/ Untersuchungshaft
Die Festnahme und Anordnung der Untersuchungshaft ist für Betroffene und ihre Angehörigen eine außergewöhnliche Belastung. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.
Wenn Sie festgenommen wurden, gilt vor allem eines: Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und verlangen Sie, mit einem Strafverteidiger zu sprechen. Unüberlegte Aussagen können Ihre Verteidigung erheblich erschweren.
Nach Ihrer Beauftragung werde ich Sie schnellstmöglich aufsuchen, Sie bei der Vorführung vor dem Haftrichter begleiten und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen. Durch die Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, ob gegen den Haftbefehl vorgegangen werden kann – etwa durch eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde – oder ob andere Möglichkeiten bestehen, die Untersuchungshaft zu vermeiden oder zu beenden.
Auch während einer bestehenden Untersuchungshaft stehe ich Ihnen als Verteidiger zur Seite und setze mich mit Nachdruck für Ihre Rechte und Ihre Freiheit ein.
Ein Angehöriger befindet sich in Untersuchungshaft? Nehmen Sie möglichst umgehend Kontakt auf. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Möglichkeiten, Einfluss auf das Verfahren und die Haftentscheidung zu nehmen.