Opfer einer Straftat
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, steht häufig vor vielen Fragen und einer belastenden Situation. Neben den persönlichen Folgen müssen Betroffene sich oft mit polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverfahren und der Durchsetzung ihrer Rechte auseinandersetzen. Dabei wissen viele nicht, dass sie im Strafverfahren weit mehr Rechte haben, als lediglich als Zeuge auszusagen.
Je nach Art der Straftat können Sie sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Dadurch erhalten Sie umfangreiche Beteiligungsrechte und können Ihre Interessen aktiv im Strafverfahren wahrnehmen. In vielen Fällen besteht außerdem die Möglichkeit, dass Ihnen ein Opferanwalt auf Kosten der Staatskasse beigeordnet wird.
Darüber hinaus können Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich diese bereits im Strafverfahren geltend machen, sodass ein gesondertes Zivilverfahren entbehrlich sein kann.
Als Rechtsanwalt begleite ich Sie während des gesamten Verfahrens, vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und prüfe, welche Rechte und Ansprüche Ihnen im Einzelfall zustehen.
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte konsequent wahrgenommen und Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.